Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes und dient der Transparenz sowie der Vergleichbarkeit der Energieeffizienz, insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Seine Aussagekraft hängt von der jeweiligen Ausweisart ab. Grundsätzlich wird zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden, die beide unterschiedliche Ansätze verfolgen.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist Teil des Energieausweises und basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre, also auf rückblickenden Daten. Dadurch ist seine Aussagekraft geringer, da er stark vom Nutzerverhalten abhängt, etwa vom individuellen Heizverhalten, von Leerständen oder der Anzahl der Bewohner. Die Erstellung ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, da lediglich vorhandene Verbrauchsdaten ausgewertet werden. Für Neubauten ist der Verbrauchsausweis nicht zulässig.
Auch bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht energetisch saniert sind, darf er nicht verwendet werden. Bei Nichtwohngebäuden ist er grundsätzlich möglich, muss dort jedoch zusätzlich Angaben zu Lüftung, Kühlung und Beleuchtung enthalten. Typischerweise kommt der Verbrauchsausweis bei bestehenden Gebäuden mit stabiler Nutzung zum Einsatz, vor allem im Wohnbereich.

Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist ebenfalls Teil des Energieausweises, basiert jedoch auf dem theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und nicht auf dem tatsächlichen Verbrauch. Er wird anhand baulicher und technischer Daten wie Dämmstandard, Fenster und Anlagentechnik durch komplexe energetische Berechnungen ermittelt. Da das Nutzerverhalten hierbei keine Rolle spielt, ist die Aussagekraft deutlich höher und erlaubt eine objektive Bewertung des energetischen Gebäudezustands.
Der Bedarfsausweis ist für Neubauten verpflichtend und ebenfalls vorgeschrieben für bestimmte ältere Wohngebäude, etwa unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977. Aufgrund des höheren Berechnungsaufwands ist er teurer in der Erstellung, bietet dafür aber eine wesentlich bessere Grundlage für Sanierungsplanungen, Förderanträge und fundierte Kaufentscheidungen.
Energieausweis, Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Vergleich
Merkmal
Energieausweis (allgemein)
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Was ist das?
Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes
Teil des Energieausweises auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs
Teil des Energieausweises auf Basis des theoretischen Energiebedarfs
Aussagekraft und Zweck
Abhängig von der Ausweisart, zur Transparenz & Vergleichbarkeit der Energieeffizienz
Geringer, da nutzerabhängig, zur Darstellung des bisherigen Energieverbrauchs
Hoch, da gebäudeabhängig, zur objektiven Bewertung des energetischen Gebäudezustands
Datengrundlage
–
Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten 3 Jahre (rückblickende Daten)
Bauliche Daten (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik etc.)
Nutzerverhalten berücksichtigt
–
Ja (Heizverhalten, Leerstand, Nutzerzahl)
Nein
Berechnungsaufwand
–
Gering (einfache Auswertung von Verbrauchsdaten)
Hoch (komplexe energetische Berechnungen)
Kosten (ca.)
–
Günstiger
Teurer
Pflichtart?
Pflichdokument
Wahlrecht mit Ausnahmen
teilweise Pflicht
Neubau
–
nein
ja
Wohngebäude ≤ 4 WE, Bauantrag vor 01.11.1977, unsaniert
–
nein
ja
Nichtwohngebäude
–
Möglich (zusätzlich Lüftung, Kühlung, Beleuchtung)
Möglich
Typischer Einsatz
Verkauf, Vermietung, Verpachtung
Bestehende Gebäude mit stabiler Nutzung, meist Wohngebäude
Neubau, Sanierungsplanung, Förderung
Hauptvorteil
Gesetzliche Tranzparenz
Schnell & kostengünstig
Objektiv & aussagekräftig
Hauptnachteil
keiner
Nutzerabhängig
Höherer Aufwand
